Energie­beratung im Mittelstand

Förderung von Energieberatungen im Mittelstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt qualifizierte und unabhängige Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.
Gefördert werden Energieberatungen zu wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzpotenzialen in den Bereichen Gebäude, Betriebsablauf oder industrielle oder gewerbliche Anlagen, um wirtschaftliche Energieeinsparungen zu identifizieren, sowie eine sich anschließende Umsetzungsbegleitung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 EUR 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, maximal jedoch 8.000 EUR,
  • für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, maximal jedoch 800 EUR.

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Antragsverfahren

Anträge können elektronisch vor Maßnahmebeginn bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Internet: www.bafa.de

Als BAFA zugelassener Energieberater führe ich für Sie die Energieberatung im Mittelstand durch und unterstütze Sie in der Abwicklung der Beantragung der Fördermittel.


Förderung von hocheffizienten Querschnitts­technologien

Unter der Bezeichnung „Querschnittstechnologien" sind Technologien zur Energieanwendung im Endenergiebereich zu verstehen. Es sind Anwendungen die sich nicht auf eine bestimmte Industrie beschränken, sondern die über alle Branchen hinweg Verwendung finden. Hierunter zählen elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme, Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Beleuchtungssysteme.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Zu unterscheiden sind zwei unterschiedliche Verfahren.

Einzelmaßnahmen beziehen sich auf den Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller gefördert.

Bei der systemischen Optimierung wird auf der Grundlage eines Energieeinsparkonzepts der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen zur Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien finden Sie auf der Internetseite des BAFAs: www.bafa.de.

Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 28. Oktober 2014, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 12. November 2014, B1; Pressemitteilung des BMWi vom 12. November 2014.