ENERGIE­BERATUNG

Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäuden gefördert durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die staatlich geförderte Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäuden soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie die Effizienz ihres Gebäudes verbessert werden kann.

Das BAFA gewährt einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; max. 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Darüber hinaus gibt das BAFA einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; max. 500 Euro.

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Gegenstand der Beratung sind Wohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden und für die der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstattet worden ist und der umbaute Raum des Gebäudes seitdem nicht zu mehr als 50 Prozent verändert wurde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de.

Gerne erläutere ich Ihnen die Vorteile einer Vor-Ort-Energieberatung.