Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohn­gebäude

Der Energieausweis ist grundsätzlich Pflicht bei allen Neubauten sowie bei vielen Sanierungsvorhaben. Er muss dem (neuen) Mieter oder Kaufinteressenten einer Immobilie vorgelegt werden können.

Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Energieausweise für Neubauten dürfen nur auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, ist der Energieausweis ebenfalls auf der Grundlage des Energiebedarfs auszustellen. Ausnahme: Wenn schon beim Bau oder durch spätere Modernisierungen mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde, kann ein Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs erstellt werden.

Für alle anderen Bestandsgebäude, ob Wohn- oder Nichtwohngebäude, besteht Wahlfreiheit.

Baudenkmäler sind von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises ausgeschlossen. Sie können dennoch einen Energieausweis auf freiwilliger Basis erstellen lassen.

Der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Aus den enthaltenen Kennzahlen kann abgeschätzt werden, wie hoch die Energieverluste über die Gebäudehülle sind, wie effizient die Anlagentechnik arbeitet und wie groß die CO2-Emissionen sind. Außerdem enthält er - falls möglich - zwei kostengünstige Sanierungsvorschläge in Kurzform, die jedoch keine Energieberatung ersetzen.

Der Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der Nutzer erstellt. Diese einfachere Variante bewertet die Effizienz eines Gebäudes lediglich anhand des gemessenen Energieverbrauchs. Eine detaillierte Betrachtung der bauphysikalischen Größen (Wände, Fenster, Dach und Heizung) findet nicht statt. Es werden die Verbrauchsdaten für Heiz- und ggf. Warmwasser und andere geeignete Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes der letzten drei Jahre berücksichtigt.

Bildnachweis: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Bildnachweis: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Gerne erstelle ich für Ihr Gebäude den passenden Energieausweis.